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Warum Herkunft bei Bitcoin-Produkten eine Rolle spielt

21Nexus

21.09.2026 · 10:18 Uhr

Warum Herkunft bei Bitcoin-Produkten eine Rolle spielt, obwohl das Protokoll sie nicht bewertet

Geld lebt von Fungibilität. Ein Zwanzig-Euro-Schein ist im Zahlungsverkehr grundsätzlich gegen einen anderen Zwanzig-Euro-Schein austauschbar, unabhängig davon, wo er zuvor im Umlauf war. Für Bitcoin gilt auf den ersten Blick dasselbe: Das Netzwerk selbst kennt keine Kategorien wie „sauber“ oder „belastet“. Ob eine Transaktion gültig ist, entscheiden technische Regeln, nicht eine Bewertung der Vorgeschichte der verwendeten Bestände.

Damit scheint die Sache geklärt. Ist sie aber nicht.

Der Bruch mit der Analogie

Anders als beim Geldschein gibt es bei Bitcoin auf Protokollebene keine Einheit mit Seriennummer, die ihre Geschichte wie ein Objekt mit sich trägt. Im Bitcoin-System werden verfügbare Beträge technisch als UTXOs dargestellt, also als nicht verausgabte Transaktionsausgänge, die bei einer neuen Transaktion verbraucht und durch neue Ausgänge ersetzt werden. Die Blockchain dokumentiert lückenlos, welche früheren Ausgänge in einer Transaktion verwendet und welche neuen Ausgänge dabei erzeugt wurden. Was sie nicht festlegt, ist, welcher Teil der verwendeten Ausgänge welchem neuen Ausgang wirtschaftlich „gehört“, sobald mehrere Quellen zusammenfließen. Die On-Chain-Historie ist vollständig dokumentiert. Die wertmäßige Zuordnung ist es nicht, jedenfalls nicht durch das Protokoll allein.

Wo „belastet“ überhaupt entsteht

Genau an dieser Lücke setzen externe Bewertungsverfahren an. Sie sollen bestimmen, ob und in welchem Umfang ein Bestand mit früheren, als riskant eingestuften Aktivitäten in Verbindung steht, etwa mit Diebstahl, Sanktionsverstößen oder Geldwäsche.

Wie stark das Ergebnis von der Methodik abhängen kann, zeigen verschiedene Modelle aus der Forschung. Fließen in einer Transaktion Mittel aus einer unauffälligen und einer als riskant eingestuften Quelle zusammen, kann ein Modell sämtliche resultierenden Ausgänge als belastet einstufen, ein anderes die Belastung proportional verteilen. Dieselben Blockchain-Daten führen so zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Kommerzielle Blockchain-Analyseanbieter arbeiten mit eigenen Datenbeständen, Clustering- und Attributionsheuristiken, direkten und indirekten Exposures sowie unterschiedlichen Schwellenwerten. Ihre Methodiken können sich unterscheiden und sind öffentlich nur teilweise nachvollziehbar.

Der zentrale Punkt lässt sich so zusammenfassen: Eine Herkunftsbewertung ist keine Eigenschaft, die man aus der Blockchain abliest. Sie entsteht aus Blockchain-Daten in Verbindung mit einer Bewertungsmethodik. „Belastet“ ist damit kein technischer Zustand eines Bitcoin-Bestands, sondern das Ergebnis einer externen Attribution und Risikobewertung.

Was das für die Produktauswahl bedeutet

Für die Anlageberatung ist das mehr als eine begriffliche Feinheit. Bei ETPs, Zertifikaten oder Fondslösungen mit physischer Bitcoin-Hinterlegung liegt eine solche Prüfung typischerweise nicht beim Endanleger. Sie kann auf Ebene von Emittent, Verwahrer, Handelspartnern oder spezialisierten Dienstleistern erfolgen; wie die Aufgaben verteilt sind und welche Verfahren eingesetzt werden, hängt von der jeweiligen Produktstruktur ab. Der Grundmechanismus bleibt jedoch derselbe: Jemand entscheidet, nach welcher Methodik eingehende Bestände geprüft werden, und dieses Regelwerk ist Teil der Produktqualität, nicht eine Eigenschaft des Bitcoin.

Für den Berater rückt damit nicht die einzelne Chain-Analyse in den Vordergrund, sondern die Qualität der Prozesse hinter dem Produkt. Daraus ergeben sich Fragen, die sich im Rahmen einer Due Diligence stellen lassen:

  • Wer verwahrt die zugrunde liegenden Bitcoin-Bestände, und wer prüft eingehende Zuflüsse?
  • Welche Analyseverfahren beziehungsweise Dienstleister kommen dabei zum Einsatz?
  • Nach welcher Methodik und welchen Kriterien wird ein Bestand als auffällig eingestuft, und legt der Anbieter diese offen?
  • Wie geht der Anbieter mit als auffällig eingestuften Beständen um?
  • Was geschieht, wenn sich eine Risikoeinstufung nachträglich ändert, etwa weil neue Erkenntnisse vorliegen?

Damit wird aus der abstrakten Frage nach der Fungibilität eine konkrete Frage nach der Qualität der Prozesse hinter einem Produkt.

Zum Weiterhören

Die vierte Folge von „Endlich verstanden: Digitale Assets“ widmet sich genau dieser Frage: „Ein Bitcoin ist wie der andere. Stimmt das wirklich?“ Boris Jurczyk und Jan Horak erklären in rund zehn Minuten, warum Transaktionshistorie, Zuordnung und Bewertung drei unterschiedliche Dinge sind.

Abrufbar unter anderem auf YouTube: Ein Bitcoin ist wie der andere. Stimmt das wirklich?

 

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